Die elektronische Patientenakte (ePA) wird neu aufgelegt. Ab 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber erreichen, dass die ePA künftig breit genutzt wird. Denn bislang haben nur etwa ein Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten eine digitale Akte bei ihrer Krankenkasse beantragt, obwohl dies seit Januar 2021 möglich ist.
Die elektronische Patientenakte ist ein Speicherplatz für Ihre Gesundheitsdaten, steht jedem gesetzlich versicherten Patienten zur Verfügung und soll die alte Zettelwirtschaft beenden und alle Patientendaten, die bislang an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegt wurden, digital zusammentragen. Zu diesen Daten zählen unter anderem Röntgenbilder, Arztbriefe, Befunde oder Medikationspläne, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Zahnbonusheft oder die Patientenverfügung.
Die folgenden Informationen beziehen sich daher nur auf das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen. Der Speicherplatz wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angeboten und der Gesetzgeber hat dafür hohe Standards für Datenschutz und IT-Sicherheit festgelegt. Der Zugriff auf die Patientenakte wird immer von Ihnen, also dem Patienten, festgelegt und gesteuert.
Wenn Sie als Patient jederzeit Zugriff auf Ihre wichtigen Gesundheitsdokumente haben wollen, dann ist das eine praktische Lösung. Die gesetzlichen Krankenkassen haben dafür unterschiedliche Lösungen entwickelt, aus diesem Grund sollten Sie sich auf der Internetseite von Ihrer Krankenkasse informieren.
Für die Nutzung der ePA müssen Sie folgende Voraussetzungen schaffen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
Suchen Sie auf der Website von Ihrer Krankenkasse zum Thema ePA.
CITYPRAXIS HAHNE
Christiane Hahne
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Fachärztin für Palliativmedizin
Akupunktur
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