ePA ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE

DIE ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird neu aufgelegt. Ab 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber erreichen, dass die ePA künftig breit genutzt wird. Denn bislang haben nur etwa ein Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten eine digitale Akte bei ihrer Krankenkasse beantragt, obwohl dies seit Januar 2021 möglich ist.

Informationen zu Ihrer elektronischen Patientenakte ePA

Die elektronische Patientenakte ist ein Speicherplatz für Ihre Gesundheitsdaten, steht jedem gesetzlich versicherten Patienten zur Verfügung und soll die alte Zettelwirtschaft beenden und alle Patientendaten, die bislang an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegt wurden, digital zusammentragen. Zu diesen Daten zählen unter anderem Röntgenbilder, Arztbriefe, Befunde oder Medikationspläne, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Zahnbonusheft oder die Patientenverfügung.


Die folgenden Informationen beziehen sich daher nur auf das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen. Der Speicherplatz wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angeboten und der Gesetzgeber hat dafür hohe Standards für Datenschutz und IT-Sicherheit festgelegt. Der Zugriff auf die Patientenakte wird immer von Ihnen, also dem Patienten, festgelegt und gesteuert.


Wenn Sie als Patient jederzeit Zugriff auf Ihre wichtigen Gesundheitsdokumente haben wollen, dann ist das eine praktische Lösung. Die gesetzlichen Krankenkassen haben dafür unterschiedliche Lösungen entwickelt, aus diesem Grund sollten Sie sich auf der Internetseite von Ihrer Krankenkasse informieren.


Ihre Vorbereitungen damit Sie die elektronische Patientenakte nutzen können

Für die Nutzung der ePA müssen Sie folgende Voraussetzungen schaffen:

  1. Sie lassen die elektronische Patientenakte von Ihrer Krankenkasse freischalten
  2. PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte. Diese wird Ihnen nach einem Identifikationsprozess durch Ihre Krankenkasse bereitgestellt. Falls Sie diese noch nicht haben, fordern Sie diese bei Ihrer Krankenkasse an. Am besten in einer Filiale vor Ort, weil Sie sich sicher identifizieren lassen müssen.
  3. Alternativ zur PIN können Sie die elektronische Patientenakte auch mit Ihrem Smartphone administrieren, dafür müssen Sie die App von Ihrer Krankenkasse installieren und vor dem Arztbesuch freischalten.


Weitere Informationsquellen zu Ihrer elektronischen Patientenakte

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