ELEKTRONISCHES REZEPT

Rezepte einfach online erhalten und einlösen


e-Rezept - Probephase vorbei

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das eRezept verpflichtend abgelöst. Unsere gesetzlich versicherten Patienten erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per eRezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl oder auch in einer Online-Apotheke einlösen.


Das erleichtert auch unseren Praxisalltag: Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden. Das Medikamentenmanagement ist verbessert, und auch den Apotheken erleichtert das Einlösen mit der Versichertenkarte den Arbeitsalltag.


Verwendung des eRezeptes


Das eRezept kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden:


  • Patientinnen und Patienten können das eRezept einfach mit ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.
  • Das eRezept kann per Smartphone über eine sichere eRezept-App z.B. gematik verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden.
  • Die für die Einlösung des eRezepts erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden.


Für die Nutzung der sicheren eRezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.


Das eRezept kann mehr


Das eRezept ermöglicht weitere, neue oder verbesserte digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung, über den Medikationsplan bis zum Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.


Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen künftig alle weiteren veranlassten Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden. Versicherte haben zum Beispiel ab dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit, Betäubungsmittel mit dem E-Rezept einzulösen. Für Heilmittel wird dies ab dem 1. Januar 2027 und für Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027 möglich sein.


Für die Übermittlung des eRezepts wird die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Die TI verbindet Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen miteinander, sodass die an der Versorgung Beteiligten sicher und schnell miteinander kommunizieren können.

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